Als Ergänzungspfleger wurde mir durch Beschluss des Gerichts ein Teil des Sorgerechts übertragen, das normalerweise bei Ihnen als Eltern liegt.
 
Das bedeutet, dass zum Wohle Ihres Kindes konkrete Entscheidungen, stellvertretend für einen oder beide Elternteile, getroffen werden. Dies kann z.B. erforderlich werden, um den Nachnamen zu ändern, ein Erbe auszuschlagen, einer medizinischen Maßnahme zuzustimmen oder andere notwendige Einwilligungen zu erteilen.

Deshalb würde ich gerne mit Ihnen und Ihrem Kind sprechen, um eine bestmögliche Lösung zu finden.
 
Vielleicht werde ich auch mit weiteren Personen im Umfeld Ihres Kindes (z.B. Lehrern, Ärzten, Therapeuten) sprechen und mich mit diesen beraten, worüber ich Sie aber selbstverständlich vorab informiere.
Für einen Informationsaustausch wäre es notwendig, dass Sie mich und diese weiteren Personen von unserer Schweigepflicht entbinden. Eine entsprechende Erklärung finden Sie unter „Downloads und Links“ oder hier.

 



Du kannst deinen Kindern deine Liebe geben, nicht aber deine Gedanken. Sie haben ihre eigenen.

Khalil Gibra, Philosoph

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