Manchmal kommt es vor, dass man krank wird oder sein Leben einfach nicht mehr richtig im Griff hat.
Das kann Erwachsenen und auch Kindern so gehen.
Zum Glück, kann einem dann geholfen werden. Allerdings oft nur, indem man für eine gewisse Zeit ins Krankenhaus geht und sich dort behandeln lässt.
Es kommt auch vor, dass Du - obwohl Du noch nicht erwachsen bist - nicht mehr zu Hause, sondern in einer Jugendhilfeeinrichtung wohnen sollst.
Beides nennt man „Unterbringungsmaßnahmen“.
Wenn Du mit dieser Unterbringungsmaßnahme nicht einverstanden bist, Deine Eltern es aber trotzdem für erforderlich halten, müssen sie einen Antrag bei Gericht stellen.
Das Familiengericht muss diese Entscheidung Deiner Eltern dann prüfen und gegebenenfalls genehmigen, weil eine Unterbringung ein Eingriff in Deine Freiheit, also ein sehr hohes Rechtsgut, darstellt.
Und damit auch Deine Wünsche und Vorstellungen angemessen berücksichtigt werden, vertrete ich Dich in diesem gerichtlichen Verfahren, als Deine Anwältin.
Ich werde Dich also besuchen kommen und wenn Du Fragen hast, kannst Du mich jederzeit kontaktieren. Ich werde dem Gericht Deinen Wunsch mitteilen und selbst eine Stellungnahme abgeben, nachdem ich eventuell auch mit Deinen Eltern, Therapeuten, Ärzten u.a. gesprochen habe.
Die Richterin bzw. der Richter wird Dich anhören und trifft dann eine Entscheidung, die ich Dir im persönlichen Gespräch nochmals erkläre.
Bei akuter Gefahr für Dich, kann das Gericht seine Entscheidung auch ohne Deine vorherige Anhörung treffen, muss diese aber zeitnah nachholen.
Sollte dieser Fall eintreten, werde ich mich umgehend bei Dir melden und Dir das weitere Vorgehen erläutern. Dabei werde ich Dir auch Deine Rechte erklären und Dich beraten.
Wenn Du möchtest, kannst Du mir jederzeit eine E-Mail schreiben, einen Brief schicken oder mich anrufen, auch nach Abschluss des Verfahrens noch. Unter „Kontakt“ findest Du alle nötigen Daten.
Ich würde mich sehr darüber freuen!
Link zum Flyer der Psychiatrie Ulm über Berufsverband der VB