Deine Eltern haben einen Streit für den Du nicht verantwortlich bist, aber bei dem es um Dich geht.
Ich bin mir sicher, Deine Eltern haben Dich beide sehr lieb, finden aber selbst keine Lösung und hoffen deshalb, dass das Familiengericht ihnen helfen kann.
Und da es bei diesem Streit eben in erster Linie um DICH geht, Du aber noch zu jung bist, Deine Interessen alleine zu vertreten, wurde Dir ein sog. Verfahrensbeistand bestellt.   
Ein Verfahrensbeistand ist quasi ein „Anwalt für Kinder“, genauso, wie Deine Mama oder Dein Papa vielleicht einen hat.  

 
Wie Du schon weißt, heiße ich Christina Soltau. Ich bin Rechtsanwältin, verheiratet und habe auch Kinder. Einen Sohn und eine Tochter. Und zum Glück auch einen großen Bruder. Denn meine Eltern haben sich auch scheiden lassen.
Ich kann mir daher also ganz gut vorstellen, wie es Dir geht.

Ich arbeite schon lange mit Kindern zusammen und wenn ich nun auch zu Deinem Verfahrensbeistand bestellt worden sein sollte, werde ich Dich eine Zeit lang begleiten und versuchen, Dir bei dem Streit Deiner Eltern zur Seite zu stehen.
Dazu möchte ich Dich natürlich möglichst bald persönlich kennenlernen. Ich werde Dich also in den nächsten Tagen über Deine Eltern zu einem Gespräch einladen oder Dich besuchen kommen.
Damit ich Dich auch richtig verstehen kann, werde ich Dir einige Fragen stellen und von Dir unter anderem wissen wollen, welche Wünsche Du hast und wie Du Dir Deine Zukunft vorstellst.
 
Ich werde der Richterin oder dem Richter dann von Dir erzählen. Wo und wie Du wohnst, wie es in der Schule läuft, was Deine Hobbies sind, was Du magst und nicht magst. Ich werde auch schreiben, wenn Du etwas ganz besonders oder auf gar keinen Fall willst.
Wenn Du mir aber etwas anvertrauen möchtest, verspreche ich Dir, dass ich versuchen werde, es geheim zu halten.

Ich spreche auch mit Deinen Eltern und vielleicht mit anderen Menschen, die für Dich wichtig sind, wie z.B. Verwandten, Freunden oder Lehrern.
 
Dann versuche ich eine Lösung zu finden und werde sie der Richterin oder dem Richter mitteilen.

Später, meist schon innerhalb eines Monats, treffen wir uns bei Gericht und ich begleite Dich, wenn die Richterin oder der Richter mit Dir sprechen möchte. Alle anderen müssen draußen bleiben.
Auch die Richterin bzw. der Richter will Dich kurz kennenlernen und von Dir gerne persönlich hören, was Du möchtest und welche Wünsche Du hast.

Nach unserem Gespräch verlässt Du in der Regel den Gerichtssaal und Deine Eltern dürfen nun eintreten. Wenn Du aber schon 14 Jahre alt oder älter bist, darfst Du auch bleiben und zuhören.

Meistens finden wir am Ende der Verhandlung eine einvernehmliche Lösung oder die Richterin bzw. der Richter muss eine finden. Ich werde Dir diese Entscheidung dann erklären und all Deine Fragen dazu natürlich beantworten.

 
Wenn Du möchtest, kannst Du mir jederzeit eine E-Mail schreiben, einen Brief schicken oder mich anrufen, auch nach Abschluss des Verfahrens noch. Ich würde mich sehr darüber freuen!

 

 



Umwege erhöhen die Ortskenntnis.

Kurt Tucholsky

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